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Richtlinien für Tierbörsen

  1. Ein ausreichender Abstand zwischen den Käfigreihen und den Besuchern ist sicherzustellen.
  2. Kranke, verletzte oder offensichtlich sehr scheue Vögel sind vom Anbieten auszuschließen.
  3. Die seuchenhygienischen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen (WA, BArtSchV, BNatSchg, etc.) sind einzuhalten.
  4. Es dürfen nur gezüchtete und geschlossen beringte Vögel angeboten werden, um das Feilbieten von Wildimporten auszuschließen. Das Anbieten eingewöhnter Wildfänge kann nur duch eine Ausnahmegenehmigung der Börsenleitung erteilt werden.
  5. Die Käfige müssen mindestens in Tischhöhe aufgestellt werden (ca. 70-80 cm - gilt nicht für Bodenläufer !). Sie müssen in einem sauberen Zustand sein. Verschmutzte Käfige sind von der Tierbörse/Tiermarkt auszuschließen.
  6. Gefäße für Futter und Wasser müssen sauber sein und so angebracht werden, dass sie nicht durch Kot verschmutzt werden können. Eine Wasserstelle ist im Ausstellungsraum vorhanden.
  7. Es dürfen nur untereinander verträgliche Vögel in einem Käfig untergebracht werden - möglichst Vögel der gleichen Art und Rasse.
  8. Es dürfen nur so viele Vögel in einem Käfig untergebracht werden, dass mindestens ein Drittel der Sitzstangenfläche und bei Bodenvögeln (z.B. Wachteln und Tauben) die halbe Bodenfläche frei bleibt.
  9. Die Käfige müssen mindestens zwei gegenüberliegende Sitzstangen enthalten - Ausnahme nur bei Bodenvögeln.
  10. Die Käfige müssen so groß sein, dass sich die Vögel darin ungehindert bewegen können.
  11. Die Käfige müssen so gestaltet sein, dass Verletzungen der Vögel auszuschließen sind. Die Verwendung von Ausstellungskäfigen wäre von Vorteil.
  12. Anbieter von Tieren müssen sich in der dafür vorgesehenen Liste eintragen !

    Download der offizellen Tiermarktordnung: Boersenordnung.pdf (83 KB)